Bierverordnungen und Reinheitsgebot
Die ungeordnete Situation bei der Verwendung von Bierzutaten und fehlende Qualitätsstandards bedeuteten lange Zeit schlechtes Bier. Gerne verdiente man auch mit schlechtem Ausschank den einen oder anderen zusätzlichen Gulden.
Bierverordnungen und schließlich das Reinheitsgebot änderten dies.
Wenig Hopfen und Malz...
Was man vor 500 Jahren als Bier verzehrte, hat mit dem Getränk, was wir heute kennen, so gut wie nichts zu tun.
Von den Grundbestandteilen, auf die heute jeder Brauer verpflichtet ist, wurde mit einiger Verläßlichkeit nur Wasser benutzt. Die Würze bestand bei guten Bieren schon immer aus Brotgetreide: Gerste, Weizen oder Hafer. Manchmal wurden aber auch Hirse, Bohnen, Erbsen oder andere stärkehaltige Körner genommen, die sich ebenfalls vermälzen ließen.
Hopfen war zwar schon im achten Jahrhundert bekannt, aber die meisten Brauer und Brauerinnen schütteten noch lange andere Inhaltsstoffe ins Bier, um seinen Geschmack zu verändern oder zu verhindern, dass es sauer wurde.
Teilweise sollte durch Zugabe von u.a. Pech und Ochsengalle, Schlangenkraut und harten Eiern, Ruß und Kreide der schlechte Geschmack sauer gewordenen Biers auch schlicht übertüncht werden.
Das Bayrische Reinheitsgebot von 1516
Am 23. April 1516 wurde in Ingolstadt die Einführung des Bayrischen Reinheitsgebots beschlossen. Es durfte von nun an nur Gerstenmalz, Hopfen und Wasser verwendet werden.
Da in Bayern die unterschiedlichen Bierverordnungen den Landesherren unterstanden, die die Einführung des Reinheitsgebots gemeinsam beschlossen, trat diese Verordnung unmittelbar in ganz Süddeutschland in Kraft.
Erst ab 1906 galt das Reinheitsgebot im gesamten deutschen Kaiserreich.
In der heutigen EU brauen lediglich die Schweiz und Norwegen nach dem deutschen Reinheitsgebot, in anderen Ländern dürfen weitere Stoffe wie z.B. zur Konservierung zugegeben werden.